- Rechtliche Ausbildung nach TRBS 1116, DGUV Vorschrift 68, DGUV Information 208-059 und DGUV Grundsatz 308-009
Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung sind abhängig
- von der Bauart des Teleskopstaplers
- von den auszuführenden Arbeiten mit den Teleskopstaplern
- vom betrieblichen Umfeld (z. B. Dachdeckerbetrieb, Landwirtschaft, Baubranche)
- von den Vorkenntnissen der Teilnehmer
- von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
Wir bieten die Schulung nach den aktuellen Vorschriften in mehreren Stufen an:
Stufe 1:
Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1:2020:07 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
Stufe 2a:
Zusatzqualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-2:2019-05 (drehbarer Oberwagen)
Stufe 2b:
Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne
Stufe 3:
Betriebliche | Baustellenbezogene Unterweisung
Erfahrungsgemäß führen wir unsere Ausbildungen von Fahrer/innen von Teleskopstaplern mit einer Dauer von 2-4 Tagen durch.
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau und Funktion von Teleskopstaplern
- Sicherheitseinrichtungen von Teleskopstaplern
- Gefahren beim Umgang von Teleskopstaplern
- Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
- Anschlagen von Lasten
- Prüfungen von Teleskopstaplern
- Instandhaltung | Wartung
- Sondereinsätze
- Arbeitssicherheit
Praktische Inhalte:
- Einweisung am Teleskopstapler
- Betrieb Allgemein
- Anfahren, Überfahren und Anschwenken
- Teleskopstapler im Einsatz als Hubarbeitsbühne
- Auswahl- und Wechseln von Anbaugeräten
- Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
- Notbedienung
Abgeschlossen wird die Ausbildung immer mit einer theoretischen- und praktischen Prüfung. Somit haben die Teilnehmer/innen Ihre Befähigung gegenüber dem Ausbilder nachgewiesen.