- Rechtliche Ausbildung nach TRBS 1116, DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.12. und DGUV Grundsatz 301-005
- Ausbildung für alle Baumaschinen
Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung sind abhängig
- von der zu steuernden Baumaschine
- von den auszuführenden Arbeiten mit den Baumaschinen
- vom betrieblichen Umfeld (z. B. Gewinnung, GaLa-Bau, Abbruch)
- von den Vorkenntnissen der Teilnehmer
- von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
Erfahrungsgemäß führen wir unsere Ausbildungen für Baumaschinenführer mit einer Dauer von 2-3 Tagen durch.
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Baumaschinentechnik
- Sicherheitseinrichtungen von Baumaschinen
- Gefahren beim Umgang von Baumaschinen
- Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
- Ladungssicherung
- Prüfungen von Baumaschinen
- Instandhaltung | Wartung
- Sondereinsätze
- Arbeitssicherheit
Praktische Inhalte:
- Einweisung an den Baumaschinen
- Bedienung der Baumaschinen
- Baumaschinen im Hebezeugbetrieb
- Herstellen einer Böschung
- Herstellen einer Baugrube / Ziehen eines Grabens
- Verladen von Schüttgütern
- Fläche (Planum) abziehen / Planieren
- Ladungssicherung von Baumaschinen
- Auswahl- und Wechseln von Anbaugeräten
- Abbrucharbeiten
Abgeschlossen wird die Ausbildung immer mit einer theoretischen- und praktischen Prüfung. Somit haben die Teilnehmer/innen Ihre Befähigung gegenüber dem Ausbilder nachgewiesen.