- Rechtliche Ausbildung nach TRBS 1116, DGUV Regel 100-500, DGUV Grundsatz 308-008 und DGUV Information 208-019
- Ausbildung für alle Hubarbeitsbühnentypen
Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung sind abhängig
- von der zu steuernden Hubarbeitsbühne
- von den auszuführenden Arbeiten mit den Hubarbeitsbühnen
- vom betrieblichen Umfeld
- von den Vorkenntnissen der Teilnehmer
- von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
Wir bieten die Ausbildung für Hubarbeitsbühnen der Gruppen A und B sowie alle Typen (1a, 1b, 3a und 3b) an.
Erfahrungsgemäß führen wir unsere Ausbildungen für Bediener/innen von Hubarbeitsbühnen mit einer Dauer von 1-2 Tagen durch.
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Aufbau, Funktion und Einsatzmöglichkeiten verschiedener Bauarten
- Betrieb Allgemein
- Übernahme und Transport der Maschine
- Aufstellung / Inbetriebnahme der Maschine am Einsatzort
- Sicherheitseinrichtungen von Hubarbeitsbühnen
- Gefahren beim Umgang von Hubarbeitsbühnen
- Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
- Notablass / Notbedienung
- Prüfungen von Hubarbeitsbühnen
- Instandhaltung | Wartung
- Sondereinsätze
- Arbeitssicherheit
Praktische Inhalte:
- Einweisung an den Hubarbeitsbühnen
- Sicht- und Funktionsüberprüfung
- Bedienung der Funktionen
- Verfahren von Hubarbeitsbühnen
- Abstützen von Hubarbeitsbühnen
- Funktion des Notablass
Abgeschlossen wird die Ausbildung immer mit einer theoretischen- und praktischen Prüfung. Somit haben die Teilnehmer/innen Ihre Befähigung gegenüber dem Ausbilder nachgewiesen.