- Rechtliche Ausbildung nach TRBS 1116, DGUV Vorschrift 52 und DGUV Grundsatz 309-003
- Ausbildungen für Brücken-, Säulen und Portalkrane; Ladekrane und Turmdrehkrane (Fahrzeug- und sonstige Krane auf Anfrage)
- Ausbildung - Anschlagen von Lasten in immer Bestandteil unserer Kranführer Ausbildung
Der Inhalt und die Dauer der Ausbildung sind abhängig
- von der zu steuernden Kranbauart
- von den auszuführenden Kran- und Anschlagarbeiten
- vom betrieblichen Umfeld (z. B. Dachdecker, Baustoffhandel, Bauwirtschaft)
- von den Vorkenntnissen der Teilnehmer
- von der Anzahl der Lehrgangsteilnehmer
Erfahrungsgemäß führen wir unsere Ausbildungen für Kranführer mit
folgenden Ausbildungsdauern durch:
- Ladekran: 2-3 Tage
- Brücken-, Säulen- und Portalkran: 1-2 Tage
- Turmdrehkran: 5-10 Tage (5Tage möglich, wenn Berufserfahrung vorhanden ist und ein Nachweis vom Unternehmen vorliegt.
Ausbildungsinhalte:
Theoretische Inhalte:
- Rechtliche Grundlagen
- Physikalische Grundlagen
- Krantechnik
- Steuerstände – Steuer- und Sicherheitseinrichtungen von Kranen
- Lastaufnahmeeinrichtungen von Kranen
- Anschlagen von Lasten
- Verhalten bei Störungen/Sicherheitsmängeln
- Prüfungen von Kranen
- Instandhaltung | Wartung
- Arbeitssicherheit
Praktische Inhalte:
- Einweisung am Kran
- Übungen mit dem Kran
- Grenzbereiche der Krane
- Anschlagen von Lasten
- Notbedienung
Abgeschlossen wird die Ausbildung immer mit einer theoretischen- und praktischen Prüfung. Somit haben die Teilnehmer/innen Ihre Befähigung gegenüber dem Ausbilder nachgewiesen.